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Schlagwort-Archive: Hesse

Erschossen- dann zu den Akten gelegt und nicht mal Trauer erlaubt?

Am 19. Mai hat  Christy Schwundeck, Mutter einer elfjährigen Tochter, hatte dem Vernehmen nach um einen Vorschuss von zehn Euro in bar zum Leben gebeten,
die Sachbearbeiterin verweigerte ihr das.

Die Polizei tötete die Erwerbslose mit Bauchschüssen

Nach dem  Zwischenfall im Jobcenter Frankfurt Gallus Mitte Mai, bei der ein Polizeibeamter verletzt und die Antragstellerin getötet wurden, kündigen die Verantwortlichen vom Jobcenter nun an, das betreffende Jobcenter im Gallusviertel schliessen zu wollen und den bislang dort betreuten Personenkreis, darunter Wohnungslose und Kranke, auf die anderen Jobcenter in Frankfurt verteilen zu wollen.

Nach dem Vorfall in Frankfurt war ein Trauerkranz der Angehörigen der Getöteten vorm Jobcenter über Nacht einfach wieder weggeräumt worden, daraufhin gründete sich spontan eine Bürgerinitiative und legte einfach erneut einen Kranz ab.
“Dass nicht mal Trauer erlaubt sein soll, hat uns wirklich schockiert”,
so Schülke.
“Da war uns klar, dass die Aufarbeitung noch sehr viel Arbeit werden wird”.

Schliessung ist nur ein erster kleiner Schritt

Der Sozialberater Roman Thilenius bringt es auf den Punkt: “Wir wollen hören, wie man im Jobcenter Frankfurt künftig Barauszahlung für Wohnungslose regelt, und wir wollen hören, wie man künftig gedenkt Streitigkeiten zwischen Erwerbslosen und Mitarbeitern zu regeln, ohne dass jeden Tag die Polizei gerufen wird um unliebsame Antragsteller einfach entfernen zu lassen anstatt ihnen zu helfen.” Jobcenter seien öffentliche Behörden, und Hausverbote und Platzverweise gegen Antragsteller sollten daher der absolute Ausnahmefall sein. Nach den Aussagen der zuständigen Geschäftsführerin waren im Jobcenter Gallus Rauswürfe von Leistungsberechtigten die tägliche Praxis.

Mutter einer Tochter

Termine
19.09.2011 9:00 Uhr  Mahnwache vorm Jobcenter

 

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Verfassungsgericht stärkt Demonstrationsrecht

Demonstrationen auf Flughäfen und Bahnhöfen

Karlsruhe (RPO).
Das Bundesverfassungsgericht hat Demonstrationen im Frankfurter Flughafen erlaubt. Diese Versammlungsfreiheit gilt auch für Bahnhöfe, Häfen oder kommunale Einkaufszentren, wenn sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich in staatlichem Besitz befinden, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Ob Bürger nun auch etwa in privat geführten Einkaufszentren demonstrieren können, ließ das Gericht offen. Damit erhielt eine Bürgerin Recht, die 2003 gegen aus ihrer Sicht menschenunwürdige Abschiebungen vom Frankfurter Flughafen demonstriert und dabei in der Abflughalle Handzettel verteilt hatte. Die Fraport AG untersagte ihr das unter Berufung auf ihr Hausrecht und verhängte ein unbefristetes „Flughafenverbot“.

Die Verfassungshüter begründeten nun die Stärkung der Versammlungsfreiheit damit, dass nicht nur der Staat an die Grundrechte und ihre Umsetzung „gebunden“ sei. Dies gelte auch für alle Unternehmen, die von der öffentlichen Hand mehrheitlich beherrscht werden.

Da die Frankfurter Flughafenbetreiberin Fraport AG zu 52 Prozent dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt gehöre, müsse sich auch die Fraport AG an die Grundrechtsbindung etwa zur Versammlungsfreiheit halten und Demonstrationen auf ihrem Betriebsgelände zulassen.

 

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