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Hartz IV-Wenn du nicht verhungern willst so gebrauchen wir Gewalt

25 Aug

Mit rüden und handgreiflichen Methoden versuchen Securitiy – Rambos die Begleitung von Hilfsbedürftigen zu verhindern.

Es gehört  zu den bürgerlichen Grundrechten, dass jeder Bürger dieses Landes das Recht hat, sich beim Gang in eine Behörde von einem Beistand begleiten zu lassen(§ 13 SGB X). Dies gilt insbesondere für Bürger, die sich in einer Notlage befinden. Das sehen die Verantwortlichen  des Jobcenter  in Zwickau Werdauer Straße 62 bestimmt genauso sind sie doch als Behörde auch  dem Grundgesetz verpflichtet.

Es hat sich aber herausgestellt das „zur Bearbeitung von Kunden“ die für „Bürger“ verbindlichen Rechtsnormen nicht hilfreich sind. Es wurde ja extra  die Bezeichnung „Kunde“ von der Laydens-Ministerin eingeführt um deutlich zu machen es handelt sich um keine Bürger.
Die Bearbeitung der Kunden zur willenlosen und billigen Arbeitskräftereserven soll ohne Störungen verlaufen.

In Zwickau sagt man sich daher:

Wen Vorbeugende Maßnahmen wie die Verhinderung neuer Kunden durch Sanktionen bei Schwangeren zu spät sind, ist es besser mit körperlicher Gewalt Rechtssprüche möglich zu machen, bevor man einen Kunden wo möglich wieder erschienen muss

Im  Jobcenter Zwickau in der Werdauer Straße sieht die Umsetzung so aus
Mit rüden und handgreiflichen Methoden versuchen
Securitiy – Rambos die Begleitung von Hilfsbedürftigen zu verhindern.

Am 14.07.2011 wollten Mitglieder der „Arbeitsloseninitiative Gegenwind e. V.“ einen Hartz IV – Betroffenen begleiten, der durch einen von Ihrer Behörde rechtswidrig ausgestellten Bescheid, in eine akute Notlage geraten ist. Dieser Versuch einer Begleitung wurde durch Mitarbeiter  ganz eindeutig völlig rechtswidrig verhindert.

Daraufhin versuchte nun Herr Andreas Pianski als Mitglied des Vereins „Arbeitsloseninitiative Gegenwind e. V.“ diesen, von drohender finanzieller Not Betroffenen, erneut zu begleiten. Und nun geschah das Unfassbare: Ihr Securitiy-Rambo Herr Wolf versuchte nun mit dem Einsatz von körperlichen Mitteln, also mit Gewalt, Herrn Andreas Piansky als Begleitperson daran zu hindern, den Raum Ihrer Mitarbeiterin Frau Scheibner zu betreten. Dadurch kam es zu einem Gerangel, in dessen Folge Herr Andras Piansky und Ihr Mitarbeiter Herr Wolf auf dem Boden landeten.
Andreas Pianski hatte den Hilfebedürftigen begleitet, weil  die Leistungen rechtswidrig massiv gekürzt worden waren und er  zu verhungern drohte.
Und das wäre im Rahmen von Hartz IV wie die Beispiele Speyer und Saarland zeigen, nicht das erste Mal gewesen.

Dazu ein Offener Brief an das Jobcenter Zwickau von Gegenwind und dem Sozialen Netzwerk: „Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau, dass seinen Sitz in Angermünde / Brandenburg hat.


Auch wen Sie (noch) nicht unter der Kunden-Gesetzgebung um ihr Überleben kämpfen müssen.
Sie brauchen Hilfe?

Die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind.

Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder
Sie können unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl  mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt wird Ihren Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten.

Hier einen schriftlicher Antrag zum Ausfüllen als PDF Datei.


 

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